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Starke Gewitter von Offenbach bis Bayern. Wer keine Starkregen Hochwasser Elementarversicherung hat, bleibt auf den Kosten sitzen.


Häuser, überflutete Straße, nach Starkregen Hochwasser
Eine Starkregen, Hochwasser Elementarversicherung ist nicht so teuer, wie Sie denken ! - Die Testsieger finden Sie bei uns !

Zahlreiche Straßen, Geschäfte und Keller wurden überflutet.


Die Feuerwehr war im Dauereinsatz, sehr viele Keller mussten ausgepumpt werden.


Hier zeigt es sich wie wichtig eine gute Beratung und Absicherung im Bereich Wohngebäudeversicherung und Starkregen Hochwasser Elementarversicherung ist.


Alarmierend ist dass nur die hälfte der Hausbesitzer ist gegen Naturgefahren versichert ist !


Dabei können Schäden durch Naturgefahren wie z.B. Starkregen, Hochwasser preiswert versichert werden.


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Naturgefahren, Starkregen, Hochwasser, Elementarversicherung

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Auch in schwierigen Postleitzahlen Zonen helfen wir Ihnen gerne weiter!


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Für Versicherer ist die Wohngebäudeversicherung und Naturgefahrenversicherung ein Verlustgeschäft.


Die Versicherungsgesellschaften rechnen mit Hochwasserschäden von 2 Milliarden Euro.


Bei den Jahrhunderthochwassern, die im Mai und Juni unter anderem Bayern und Baden Württemberg heimsuchten, dürften versicherte Schäden in Höhe von rund 2 Milliarden Euro entstanden sein.


Schon in den Monaten zuvor leisteten die Versicherer etwa 400 Millionen Euro für Überschwemmungsschäden, nachdem die Flüsse zum Jahresende in Nord- und Mitteldeutschland sowie über Pfingsten in Rheinland-Pfalz und im Saarland über die Ufer getreten waren.


Einmal mehr zeigt dieses Frühjahr, wie wichtig eine Elementarschadenversicherung für Hausbesitzer ist.


Bisher verfügt nur rund die Hälfte von ihnen über diesen Schutz. Die Diskussion um eine gesetzliche Versicherungspflicht ist erneut aufgebrandet, nachdem der Bundesrat sich in einem Entschließungsantrag Mitte Juni dafür ausgesprochen hat.


In der Bundesregierung herrscht in dieser Frage Uneinigkeit; während SPD und Grüne einer Versicherungspflicht prinzipiell offen gegenüberstehen, lehnt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) diese ab und schlägt stattdessen eine Angebotspflicht vor.



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